|
KÄM - Kreis Katholischer Ärzte München - Patienten
Das “Patienten-Testament / die Patientenverfügung”
Willkommen auf der Homepage des KÄM - Kreis Katholischer Ärzte München
Liebe Besucher, liebe Arztkollegen*,
dem Thema Patiententestament stehen wir aufgeschlossen gegenüber.
Jedoch erwarten Sie nicht zu viel von Ihren Ärzten und Angehörigen. Vor allem verbauen Sie sich nicht die Chance auf Hilfe später durch eine einengende testamentarische Anweisung!
Kurze Empfehlungen:
- Jeder Christ sollte eine Patientenverfügung verfasst haben,
- nicht erst im Alter, sondern auch schon im jungen Alter (denken wir an Unfall, Koma, Schlaganfall, ...)
- eine christliche Patientenverfügung benutzen,
- individuell gestalten,
- aufbewahren in Ihrer Dokumentenmappe, im Nachtkasten, Hinweis im Ausweis,
- Folgende Vereine bewahren das Dokument auf: Hospizhilfe, Rechtsanwälte, DRK, ...
- wenigstens alle 10 Jahre aktualisieren (Unterschrift, Datum, Ort, Ergänzungen von Namen von Angehörigen / Kindern / neuen Personen),
- Verbindlichkeit der Verfügung und Selbstbestimmungsrecht des Patienten sind bindend.
- ACHTUNG: Nicht jegliche Hilfe ablehnen. Denken Sie an Leidenslinderung und an die Tatsache, dass man nicht so schnell stirbt. daher sollte auch in verzweifelten Fällen eine Klinikeinweisung möglich sein.
- Sorgen Sie also dafür, dass Ihr rechtlicher Betreuer eine (klinische) Leidenslinderung erlaubt.
An dieser Stelle ein ernstes Wort *
Es geht an dieser Stelle und in diesem Kommentar darum, Missverständnisse zu klären und vermeiden! Der Sinn einer PV liegt nicht darin, den kranken Mitmenschen rasch sterben zu lassen, sondern:
Ziel: Leiden lindern, keine unnötigen medizinischen Maßnahmen mehr veranlassen,
Aber: Therapie wünschen und zu lassen, um Leiden zu lindern!
Angehörige mögen beim Besuch des Notdienstarztes nicht sagen: “Unsere Mutter hat ein Patiententestament und möchte nicht mehr ins Krankenhaus!” - Die nötige stationäre Therapie muss auch im Endstadium noch ermöglicht werden, denn sie kann sehr sinnvoll und nützlich sein.
- Aber nicht um Leiden zu schaffen und den Kranken zu quälen, sondern um die Leiden fachärztlich zu lindern (Pleurapunktion, Infusion, Absaugen, spezielle Medikamente etc.)
- Kranke Menschen im Endstadium sollen menschenwürdig sterben, ihr Leben soll nicht unwürdig enden.
- Vorsicht auch vor Selbstüberschätzung durch selbst pflegende Angehörige.
- Bitte lassen Sie Fachkräfte an den sterbenskranken Angehörigen! (Pflegedienst, Hausarzt, Klinik).
- Eine Patientenverfügung wäre in ihr Gegenteil verkehrt, wenn durch sie sinnvolle und lebens- notwendige fachliche Hilfe be- und sogar verhindert würde.
- Bitte rufen Sie auch bei Zeiten den Priester wegen der Spendung der Krankensalbung.
* Dr. Winkelmann ist Bereitschaftsarzt in München und kommt oft zu sterbenskranken Menschen zu Hause oder im Pflegeheim. Oft besteht Unklarheit über den Sinn einer Patientenverfügung.
Nützlich: Gleichzeitig eine Vorsorgeverfügung verfassen:
Eine Vertrauensperson Ihrer Wahl (Ehepartner, Kind, Nachbar) ist von Ihnen bestimmt worden, Ihre eigenen Interessen durchzusetzen und zu überwachen.
Empfehlenswerte Links:
Mit freundlicher Empfehlung und den besten Grüßen aus München
Ihr
Dr. Gero Winkelmann, Leiter des KÄM
* Sind Sie zum erstenmal hier auf dieser Website gelandet? Wollen Sie mehr über KÄM wissen? Kurz, Empfehlungen
Zurück zu Patienten, zur Startseite, Start deutsch, zum Stichwortverzeichnis, bundesweit, Bayern, München, International, Europa, Fremdsprachig, Wegweiser, Grundsätze, Ziele, Kurz, FAQ, Nicht- Katholiken, für Nichtärzte, Links, religiös, Lourdes, Priester, Apotheker, Klinikärzte, heiß, Lebensrecht- Prolife, Sexualität, katholisch, aktuell, Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge, Schriften, Arztsein, Dank als Arzt, Spenden, Impressum, Kontakt
Installation dieser Seite am 3-9-2006, Fest des Hl. Gregor, Kirchenlehrer gw, last update am 25-3-2009
|